Die Vorsorgevollmacht

Was ist wenn Sie keine Vorsorge getroffen haben?

Wenn Sie keine Vorsorge getroffen haben und aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen können, dann muss der Staat handeln. Das Vormundschaftsgericht wird für Sie einen Betreuer einsetzen. Die Person des Betreuers bestimmt dabei das Gericht. Vielen Menschen ist aber der Gedanke, dass ein Fremder ihre Angelegenheiten regeln könnte, unangenehm und schwer erträglich. Das Gesetz trägt diesen Sorgen Rechnung und bestimmt deshalb, dass die Betreuung nicht erforderlich ist, soweit die Angelegenheiten durch einen durch den Betroffenen benannten Bevollmächtigten werden können.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Man kann daher eine Person des Vertrauens durch die Vorsorgevollmacht ermächtigen, zu handeln, das heißt, an der Stelle des Betroffenen Entscheidungen zu treffen, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Der Bevollmächtigte muss hierbei überlegen, wie der Vollmachtgeber entscheiden würde, wenn er selbst handeln könnte. Es ist sehr schwer, sich in einen anderen Menschen hineinzuversetzen. Deshalb ist es gut, dem möglichen Stellvertreter Hilfestellung zu geben oder ihm sogar rechtsverbindlich Anweisungen zu erteilen.

Die Person des Bevollmächtigten und den Umfang seiner Befugnisse bestimmt der Betroffene selbst. Weil bei einer Aufzählung einzelner Bereiche leicht etwas übersehen werden kann, wählen die meisten Menschen eine Generalvollmacht für alle vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten, die dem Einzelfall angepasst werden kann. Denkbar ist aber auch die Aufteilung der Befugnisse zwischen mehreren Personen.

Das Wort „Vorsorgevollmacht“ kommt im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht vor, sondern stammt aus der Rechtpraxis. Die Vorsorgevollmacht berechtigt den Bevollmächtigten im Regelfall dazu, sowohl die vermögensrechtlichen Angelegenheiten als auch die persönlichen Angelegenheiten des Vollmachtgebers zu regeln.

Eine Vollmacht ist Vertrauenssache. Es besteht die Gefahr, dass der Bevollmächtigte seine Vertretungsmacht missbraucht. Um dieses Risiko einzugrenzen, können Sie mehrere Bevollmächtigte bestimmen, die sich gegenseitig kontrollieren. Stets gilt jedoch eine Goldene Regel: wenn Sie schon jetzt dem möglichen Bevollmächtigten nicht über den Weg trauen, dann sollten Sie die Finger von der Vollmacht lassen.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Auch das gerichtliche Betreuungsverfahren lässt sich beeinflussen, nämlich durch die Betreuungsverfügung. So kann ein Betreuer vorgeschlagen werden. Ferner können einem etwaigen Betreuer Vorgaben gemacht werden; zum Beispiel in welcher Form Geld angelegt werden soll oder ob der Betreute eine Heimunterbringung oder den Aufenthalt in der eigenen Wohnung vorzieht.

Was spricht für die notarielle Vollmacht?

Der Bevollmächtigte muss seine Vollmacht nachweisen können. Schon aus diesem praktischen Grund macht eine Vorsorgevollmacht Sinn, wenn sie zumindest schriftlich abgefasst ist. Gleiches gilt für die Betreuungs- und Patientenverfügung.

In einigen Fällen schreibt das Gesetz die Schriftform zwingend vor. Bestimmte Maßnahmen in persönlichen Angelegenheiten darf ein Bevollmächtigter nur vornehmen, wenn er schriftlich ermächtigt worden ist und diese bestimmten Fälle ausdrücklich benannt sind. Das gilt zum Beispiel für Behandlungsmaßnahmen, die lebensgefährlich sind oder besonders schwere Folgen haben können.

In Grundbuch- und Handelsregistersachen bedarf die Unterschrift unter der Vollmachtsurkunde der öffentlichen Beglaubigung.

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