Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Form der sog. Kapitalgesellschaft. Die Aktionäre sind die Kapitalgeber der Gesellschaft. Ihre Mitgliedschaft findet Ausdruck in der Aktie. Die AG ist grundsätzlich zugeschnitten auf einen größeren Kreis von Gesellschaftern (Aktionäre). Um die Kontrolle bei einer Vielzahl von Gesellschaftern zu gewährleisten, ist bei der AG ein Aufsichtsrat zu bilden. Dieser ist ein wichtiges Kontroll- und Steuerungsorgan der Gesellschafter. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand der Gesellschaft. Die AG ist grundsätzlich gegenüber einer GmbH in ihrer Organisation aufwendiger.
Die Gründung der AG ist beurkundungspflichtig. Dass Gesetz unterscheidet zwischen der AG und einer sog. kleinen AG. Die sog. kleine AG bedarf in ihrem weiteren Leben der Beurkundungen wie eine GmbH. Bei der großen AG sind u. a. alle Hauptversammlungen beurkundungspflichtig.
Es ist daher genau zu prüfen, ob die Gesellschaftsform für den Geschäftsumfang und das angestrebte Ziel sachgerecht ist. Hier kommt es auf eine klare Definition der Ziele und die damit verbundene Beratung an.