Der Erbvertrag ist eine besondere Form der Verfügung von Todes wegen. Erbvertrag bedeutet, dass mindestens zwei Vertragsparteien einen Vertrag schließen, indem mindestens eine Vertragspartei Anordnungen von Todes wegen trifft. Die klassische Situation des Erbvertrages ist die gemeinsame Errichtung einer Verfügung von Todes wegen durch Ehegatten.
Der Erbvertrag muss notariell beurkundet werden, ansonsten ist er nicht wirksam. An dieser Stelle verweise ich auf die Ausführung zu dem sogenannten Berliner Testament.
Der Erbvertrag gibt allen Menschen die Möglichkeit, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten. Dies spielt eine Rolle, wenn z. B. Großeltern mit Enkeln, Eltern mit Kindern, nichteheliche Lebenspartner verbindlich eine Verfügung von Todes wegen treffen möchten.
Da der Erbvertrag eine besondere Bindungswirkung entfaltet, ist die notarielle Beurkundung vorgesehen, damit die notarielle Belehrung sichergestellt ist. Wie bei jeder fachkundigen Beratung und Belehrung in der Regel notwendig ist.